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Im Rahmen der Weiterbildungsordnung der FMH
(WBO) gibt es für Ärztinnen und Ärzte, die
zugleich Mitglieder der FMH sind, die Möglichkeit ,einen
Fähigkeitsausweis Medizinische Hypnose SMSH/ghyps (FA)
zu erwerben.
Nichtmitglieder der FMH.jedoch Ärztinnen
und Ärzte, die Mitglieder der SMSH sind können das
Zertifikat SMSH und Zahnärztinnen und Zahnärzte
die Mitglieder der SMSH sind können den Fähigkeitsausweises
in Zahnmedizinischer Hypnose SMSH zu den gleichen Bedingungen
erwerben
Die Bedingungen und Formalitäten für
Ärztinnen und Ärzte und zugleich Mitglieder der
FMH zur Erlangung des Fähigkeitsausweises in medizinischer
Hypnose SMSH/GHypS in Kürze:
Die Unterlagen für den Antrag auf Erteilung
des Fähigkeitsausweises inkl. Liste der Supervisorinnen
und Supervisoren können beim Sekretariat der SMSH bestellt
oder runtergeladen werden: Fähigkeitsprogramm
(PDF).
Das ausgefüllte Anmeldeformular
(Formulaire
en français) wird mit dem ausgefüllten Testatheft
und/oder mit den Kopien der Kursbestätigungen, einer
Auflistung und Bestätigung der absolvierten Inter- und
Supervisionen (Download
Kontrollliste: Intervisionskontrolle) , der gelesenen
Literatur (Download
Kontrollliste: Literaturkontrolle) , einer persönlichen
Erklärung dass pro Jahr mindestens 50 Stunden mit Hypnose
in der Praxis gearbeitet wurde, den 3 Fall-Dokumentationen
(Insgesamt ca.10 A4 Seiten) mit dem entsprechenden Supervisionsbericht
dahin zurückgeschickt.
Die Schlussevaluation erfolgt frühestens
nach 3 Jahren Weiterbildung in medizinischer Hypnose, respektive
nach 2 Jahren in zahnmedizinischer Hypnose durch die Anerkennungskommission
der SMSH nach folgendem Procedere (Siehe Seite 1):
- Kontrolle der strukturierten Ausbildung gemäss
Punkt 1 bis 6
- Evaluation der Patientenarbeit gemäss Punkt 7 und der
3 schriftlich dokumentierten Fälle gemäss Punkt
8 durch eine unabhängige Supervisorin oder einen Supervisor.
- Stattgefundenes Evaluationsgespräch.
Dieses wird normalerweise im Rahmen des Kurses 5 der Weiterbildung
für Aerztinnen und Aerzte angeboten. Wenn das nicht m+oglich
war, wenden Sie sich an die Supervisorin, den Supervisor,
der Ihre Fallbesprechungen durchgeschaut hat.
- Bezahlte Gebühren ( Fr.330.- für
Mitglieder, Fr.480.- für Nichtmitglieder, inklusive Evaluationsgespräch
im Rahmen von WA 5). Bitte Kopüie der Zahlungsquittung
beilegen.
Weitere Bedingungen:
- Mindestens 2 Jahre Praxis im eigenen Fachgebiet.
- Ab Weiterbildung (WA oder WZ) SMSH-Mitgliedschaft (Mit den
Aussendungen und dem Bulletin "CH-Hypnose" sind
Sie laufend orientiert über Veranstaltungen, wissenschaftliche
Arbeiten und neue Literatur)
Empfohlen:
- Besuch von mindestens einer weiteren qualifizierten
inländischen oder ausländischen Hypnosefortbildung
2-3 Tage
Obligatorische Fortbildung zur Erneuerung = Rezertifizierung
des Fähigkeitsausweises,resp. Zertifikates:
Jeweils 5 Jahren nach Ausstellungsdatum muss zur Erneuerung
des Fähigkeitsausweises resp.des Zertifikates ein entsprechendes
Gesuch an die Anerkennungskommission der SMSH gerichtet werden.
Dabei müssen mindestens zwei in der Zwischenzeit absolvierte
SMSH oder gleichwertige Seminare à min. 20 Stunden
nachgewiesen werden. Bitte melden Sie sich ein halbes Jahr
vor Ablauf des F+ahigkeitsausweises beim Sekretariat der SMSH.
Der FA wird nur FMH-Mitgliedern erteilt.
Die Bedingungen im Begleittext Fähigkeitsprogramm
(PDF) müssen erfüllt sein.
Die Zulassungsbedingungen ersehen Sie
bitte in den Ausbildungsrichtlinien.
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