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Mitgliedschaft und Statuten

Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft wird in den Statuten unter Artikel 4 bis 6 geregelt. Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 330.00. Kündigung Mitgliedschaft SMSH: Bezugnehmend auf Art.60 ZGB hält der Vorstand in einer Auslegungsbestimmung fest, dass die Kündigung der Mitgliedschaft unter Art.6 SMSH-Statuten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ablauf des Geschäftsjahres (1. Oktober bis 30. […]

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