Die ISH („International Society of Hypnosis“) ratifizierte im August 1979 sechs Richtlinien zur wissenschaftlichen Erforschung und klinischen Nutzanwendung der Hypnose auf höchstem professionellem Niveau. Die Richtlinien lassen sich wie folgt zusammenfassen.
- Das Wohlergehen des Patienten steht an erster Stelle
- Hypnotische Techniken dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten, Psychologen oder anderen definierten Fachleuten innerhalb Ihres jeweiligen Fachgebietes oder wissenschaftlichen Bereiches angewendet werden
- Bei möglichen Abreaktionen / Erkennen psychischer Störungen ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Psychotherapeuten notwendig.
- Hypnose sollte nicht zu Unterhaltungszwecken angewendet werden (Bühnen- und Laienhypnose).
- Hypnose darf nicht gegen den Willen eines Patienten angewendet werden.
- Durch entsprechende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an öffentlich anerkannten Instituten und Gesellschaften verpflichten sich die Hypnose ausübenden Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten stets sorgfältig ihr Wissen und Können zu überprüfen, um achtsam mit dem Patient arbeiten zu können.