Das Verfahren im Detail
- Die Inhaber und Inhaberinnen des Fähigkeitsausweises und des Zertifikats sind grundsätzlich dazu angehalten, alle fünf Jahre nach Ausstellung des Ausweises selbständig die Rezertifizierung zu beantragen.
- Sie werden allerdings vom Sekretariat anfangs des entsprechenden Jahres mit einem Formular dazu aufgefordert, das sie unterschrieben dem Sekretariat zurückzusenden haben.
- Die Rezertifizierung erfolgt grundsätzlich auf der Basis der Selbstdeklaration. Von 10% der nach dem Zufallsprinzip ausgelesenen zu Rezertifizierenden wird der schriftliche Nachweis von 2 SMSH-Seminarien oder analogen Weiterbildungen von insgesamt mind. 40 Std (siehe Ausführungsbestimmungen der ANKO) an das Sekretariat verlangt.
- Korrekte Anträge werden vom Sekretariat mit der Zusendung eines neuen Diploms beantwortet.
- Fragliche Anträge werden der ANKO zur Beurteilung übergeben.
- Säumige Kolleg/Innen werden vom Sekretariat einmal gemahnt und deren Namen bei weiterem Ausbleiben des Fortbildungsnachweises der ANKO gemeldet, welche über einen Entzug des Fähigkeitsausweises entscheidet.
- Für Mitglieder der SMSH ist die Rezertifizierung kostenlos, für Mitglieder der ghyps betragen die Kosten CHF 75.-, für andere Titelträger CHF 100.-.
Notstandsregelung Rezertifizierung Fähigkeitsausweis
Auf Grund der Massnahmen durch die COVID Pandemie können viele Fortbildungen nicht in geplanter Weise stattfinden. Der Erwerb von Fortbildungspunkten war dadurch limitiert. Die SMSH hat beim Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) eine Notstandsregelung beantragt, die von der Geschäftsleitung gutgeheissen wurde. Für Rezertifizierungsperioden, die das Jahr 2020 beinhalten, werden für die 5 Jahre statt 40 Stunden nur 32 Stunden gefordert. Link
Das Wichtigste in Kürze