Rezertifizierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises alle fünf Jahre auf Selbstdeklarationsbasis
  • Voraussetzung zur Rezertifizierung sind 2 SMSH-Seminare oder analoge Weiterbildungen von insgesamt mind. 40 Std.
  • Die Erfüllung der Voraussetzungen wird nach dem Zufallsprinzip überprüft. Fragliche Fälle werden von der ANKO entschieden
  • Die Aufforderung zur Rezertifizierung erfolgt zu Beginn des entsprechenden Jahres durch die SMSH Geschäftsstelle

Das Verfahren im Detail

  • Die Inhaber und Inhaberinnen des Fähigkeitsausweises und des Zertifikats sind grundsätzlich dazu angehalten, von sich aus, alle fünf Jahre nach Ausstellung des Ausweises die Rezertifizierung zu beanantragen.
  • Sie werden allerdings von der Geschäftsstelle anfangs des entsprechenden Jahres mit einem Formular dazu aufgefordert, das sie unterschrieben zurückzusenden müssen.
  • Die für die Rezertifizierung notwendige Fortbildung umfasst den Nachweis von jährlich mindestens 8 Credits (oder 40 Credits über 5 Jahre) zu einem Thema in direktem Zusmmenhang mit Hypnotherpaie (Angebot von der SMSH anerkannt).
  • Die Rezertifizierung erfolgt grundsätzlich auf der Basis der Selbstdeklaration. Von 10% der nach Zufallsprinzip ausgewählten zu Rezertifizierenden wird der schriftliche Nachweis verlangt.
  • Zahlungsbeleg (CH 50.00 für Mitglieder / CH 150.00 für Nichtmitglieder)
  • Korrekte Anträge erhalten von der Geschäftsstelle ein neues Diplom.
  • Fragliche Anträge werden der ANKO zur Beurteilung übergeben.
  • Säumige Kolleginnen und Kollegen werden von der Geschäftsstelle einmal gemahnt.
  • Adresse:
    SMSH-Geschäftsstell
    Buzibachstrasse 31B
    6023 Rothenburg
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