Das Verfahren im Detail
- Die Inhaber und Inhaberinnen des Fähigkeitsausweises und des Zertifikats sind grundsätzlich dazu angehalten, von sich aus, alle fünf Jahre nach Ausstellung des Ausweises die Rezertifizierung zu beanantragen.
- Sie werden allerdings von der Geschäftsstelle anfangs des entsprechenden Jahres mit einem Formular dazu aufgefordert, das sie unterschrieben zurückzusenden müssen.
- Die für die Rezertifizierung notwendige Fortbildung umfasst den Nachweis von jährlich mindestens 8 Credits (oder 40 Credits über 5 Jahre) zu einem Thema in direktem Zusmmenhang mit Hypnotherpaie (Angebot von der SMSH anerkannt).
- Die Rezertifizierung erfolgt grundsätzlich auf der Basis der Selbstdeklaration. Von 10% der nach Zufallsprinzip ausgewählten zu Rezertifizierenden wird der schriftliche Nachweis verlangt.
- Zahlungsbeleg (CH 50.00 für Mitglieder / CH 150.00 für Nichtmitglieder)
- Korrekte Anträge erhalten von der Geschäftsstelle ein neues Diplom.
- Fragliche Anträge werden der ANKO zur Beurteilung übergeben.
- Säumige Kolleginnen und Kollegen werden von der Geschäftsstelle einmal gemahnt.
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Adresse:
SMSH-Geschäftsstell
Buzibachstrasse 31B
6023 Rothenburg
Das Wichtigste in Kürze