Das Verfahren im Detail
- Die Inhaber und Inhaberinnen des Fähigkeitsausweises und des Zertifikats sind grundsätzlich dazu angehalten, von sich aus, alle fünf Jahre nach Ausstellung des Ausweises die Rezertifizierung zu beanantragen.
- Sie werden allerdings vom Sekretariat anfangs des entsprechenden Jahres mit einem Formular dazu aufgefordert, das sie unterschrieben dem Sekretariat zurückzusenden müssen.
- Die für die Rezertifizierung notwendige Fortbildung umfasst den Nachweis von jährlich mindestens 8 Credits (oder 40 Credits über 5 Jahre) zu einem Thema in direktem Zusmmenhang mit Hypnotherpaie (Angebot von der SMSH anerkannt).
- Die Rezertifizierung erfolgt grundsätzlich auf der Basis der Selbstdeklaration. Von 10% der nach Zufallsprinzip ausgewählten zu Rezertifizierenden wird der schriftliche Nachweis verlangt.
- Zahlungsbeleg (CH 50.00 für Mitglieder / CH 150.00 für Nichtmitglieder)
- Korrekte Anträge erhalten vom Sekretariat ein neues Diplom.
- Fragliche Anträge werden der ANKO zur Beurteilung übergeben.
- Säumige Kolleginnen und Kollegen werden vom Sekretariat einmal gemahnt.
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Adresse:
SMSH-Sekretariat
Vreni Greising
Dorfhaldenstr. 5
Notstandsregelung Rezertifizierung Fähigkeitsausweis
Auf Grund der Massnahmen durch die COVID Pandemie können viele Fortbildungen nicht in geplanter Weise stattfinden. Der Erwerb von Fortbildungspunkten war dadurch limitiert. Die SMSH hat beim Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) eine Notstandsregelung beantragt, die von der Geschäftsleitung gutgeheissen wurde. Für Rezertifizierungsperioden, die das Jahr 2020 beinhalten, werden für die 5 Jahre statt 40 Stunden nur 32 Stunden gefordert. Link
Das Wichtigste in Kürze